Das Gendern – insbesondere das Gendern mit Sonderzeichen – hat lange die Gemüter erhitzt und den Blätterwald zum Rauschen gebracht. Hat sich der Sturm nun gelegt? Mein Eindruck: Das Thema ist nach wie vor brisant und umstritten. In den Medien ist es allerdings von der Berichterstattung um künstliche Intelligenz abgelöst worden (mal abgesehen vom Tagesgeschehen natürlich).
Was also ist der aktuelle Stand? Gibt es Neuerungen? Und ganz wichtig: Ist das Gendern verboten, wie so häufig behauptet? Wer muss sich überhaupt an die Regeln halten?
Immer wieder stelle ich fest, dass hier großes Durcheinander und viele Unklarheiten bestehen. Deshalb hier nun die Antworten auf ein paar wichtige Fragen.
Wer entscheidet über die Rechtschreibregeln?
Der Rat für deutsche Rechtschreibung ist die maßgebliche Institution, die über die Rechtschreibregeln in der deutschen Sprache entscheidet. In diesem vom Staat beauftragten Gremium sitzen 39 Personen aus sieben Ländern und Regionen. Das sind Linguist*innen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Liechtenstein, der Provinz Bozen-Südtirol und der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens. Außerdem ist eine Person aus Luxemburg Mitglied, hat jedoch kein Stimmrecht.
Die Aufgabe des Rates ist, die Entwicklung der Sprache und damit auch der Rechtschreibung zu beobachten. Deutsch ist eine lebendige Sprache und entwickelt sich im Gebrauch fortlaufend weiter. Der Genitiv wird weniger benutzt, englische Begriffe häufen sich und das Gendern in unterschiedlichen Facetten ist Thema, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Der Rat beobachtet also den aktiven Sprachgebrauch und greift dafür auf einen riesigen Korpus von 14 Milliarden Belegen zurück. Erst wenn sich daraus so etwas wie ein weitverbreiteter Sprachgebrauch ableiten lässt, diskutiert der Rat aus Fachleuten über die Festlegung einer Regel.
Das ist wichtig:
Erst kommt der faktische Sprachgebrauch, dann die definierte Regel.
Der Rechtschreibrat oktroyiert also nicht von oben Regeln, an die sich die Sprachgemeinschaft zu halten hat. Vielmehr analysiert der Rat, wie die Menschen ohnehin schon sprechen, und formuliert irgendwann eine Regel, wenn diese de facto schon im Gebrauch existiert. Denn das ist die zweite wichtige Aufgabe des Rates: Er soll die einheitliche Schreibung des Deutschen bewahren.
Für wen gelten die Regeln?
Klar ist also, der Rat für deutsche Rechtschreibung definiert Regeln für die deutsche Rechtschreibung. Diese werden auf der Website veröffentlicht und sind für alle einsehbar. Der Duden-Verlag übrigens interpretiert diese Regeln dann und wendet sie auf all die Schreibweisen an, die sich im gelben Rechtschreibduden finden. Hier herrscht also Übereinstimmung.
Die so definierten Rechtschreibregeln sind zwar verbindlich, aber nicht für alle. Niemand wird ins Gefängnis gesteckt, wenn er in einer WhatsApp einen Tippfehler hat. Es droht auch keine Geldbuße.
Es ist ganz klar abgesteckt: Die definierten Regeln gelten verbindlich für Schulen und öffentliche Verwaltung. Ebenso klar wurde abgegrenzt: „Es [das Regelwerk; Anm. von mir] ist nicht bindend für belletristische Texte.“
Privatleute oder Unternehmen unterliegen also nicht dem Regelwerk, sie dürften theoretisch so schreiben, wie sie wollen. Hier herrscht eher eine Akzeptanzpflicht, denn die Rechtschreibregeln sind etabliert und weithin bekannt. Wer sich nicht an sie hält, macht einen mindestens nachlässigen Eindruck. Es gibt aber jedenfalls kein Gesetz, das Falschschreibungen verbietet oder gar ahndet.
Was ist der aktuelle Stand beim Gendern mit Sonderzeichen?
Wie sieht es nun mit dem Gendern aus? Der aktuelle verbindliche Stand stammt vom 1. Juli 2024. Seitdem gab es keine Neuerungen. Das ist nicht ungewöhnlich. Der Sprachgebrauch ändert sich zwar fortlaufend, aber nicht so schnell, als dass alle paar Monate eine neue Regelung her müsste. Neuauflagen zum amtlichen Regelwerk kommen also nicht jedes Jahr heraus, sondern nach Bedarf.
In der Fassung von 2024 wird über vieles entschieden, es gibt auch Wortstreichungen. Auf all das will ich hier nicht eingehen. In meinem Workshop „Fitnesstraining Rechtschreibung“ erhalten die Teilnehmenden immer den neuesten Stand. Hier soll es um das Gendern mit Sonderzeichen gehen. Dazu schreibt der Rat: „Diese Wortbinnenzeichen gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie.“ [1]
Mit Wortbinnenzeichen sind jene gemeint, die zum Gendern mit Sonderzeichen verwendet werden, also Doppelpunkte, Unterstriche und der Stern (Asterisk). Eine Entscheidung über den Gebrauch wird vertagt, weil die Folgen des Gebrauchs und des Nichtgebrauchs erst noch erforscht und beobachtet werden müssen. In der Pressemitteilung des Rates heißt es dazu: „Die Folgeprobleme seien nicht ausreichend einschätzbar und die Entwicklung des Gesamtbereichs müsse weiter beobachtet werden.“[2]
Was ist mit Folgeproblemen gemeint?
Es wird teilweise beobachtet, dass die Sonderzeichen die Verständlichkeit und Lesbarkeit negativ beeinflussen. Konkret schreibt der Rat: „Sonderzeichen innerhalb von Wörtern beeinträchtigen die Verständlichkeit, die Lesbarkeit, die Vorlesbarkeit und die automatische Übersetzbarkeit sowie die Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten. Diese Sonderzeichen als Bedeutungssignale innerhalb von Wörtern können nicht in das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung aufgenommen werden, weil sie derzeit nicht wissenschaftlich eindeutig zu begründen sind.“[3]
Das ist insofern wichtig, da die Rechtschreibregeln stets nicht nur die Einheitlichkeit im Blick haben, sondern auch auf allgemeine Verständlichkeit achten. Wenn Letztere durch das Gendern mit Sonderzeichen beeinträchtigt wird, ist das also ein gewichtiger Grund, über deren Verwendung nachzudenken. Allerdings muss die eingeschränkte Verständlichkeit auch eindeutig belegt sein. Das ist offenbar noch nicht der Fall.
Außerdem soll die Sprache eindeutig sein. Auch das gehört zur Verständlichkeit. Das ist sie OHNE das Gendern mit Sonderzeichen aber nicht. Deshalb werden sie ja verwendet.
Und schließlich entscheidet nicht der Rat über die Regeln, sondern die Sprachgemeinschaft. Deshalb heißt es in der Pressemitteilung weiter: „Andererseits kann der Rat nicht darüber hinwegsehen, dass Wortbinnenzeichen zur Kennzeichnung aller Geschlechter benutzt werden.“[4] Das heißt mit anderen Worten: Wenn sich die Mehrheit der Sprechenden für das Gendern mit Sonderzeichen entscheidet, dann wird das irgendwann Regel für Schulen und Verwaltungen werden. Wenn nicht, dann nicht.
Ist Gendern verboten?
Erstens: Nein, Gendern ist nicht verboten. Auch wenn gern anderes behauptet wird. Die oben zitierte Regel trifft nur Aussagen über das Gendern mit Sonderzeichen. Alle anderen Gender-Strategien werden nicht kommentiert. Dazu gehören zum Beispiel diverse Beidnennungen oder die Substantivierung von Partizipien. Insgesamt 13 verschiedene Gender-Strategien habe ich ausgemacht. Das Gendern mit Sonderzeichen ist nur eine davon. Wer mehr darüber wissen will, erfährt das in meinem Workshop „Einfach gendern“. Von 13 verschiedenen Gender-Strategien sind also schon mal zwölf erlaubt.
Zweitens: Gendern mit Sonderzeichen ist nicht verboten. Es wurde lediglich gesagt, dass es dafür keine Regel gibt, weil die Sonderzeichen als Gender-Zeichen bisher nicht im Regelwerk vorgesehen sind. Das ist kein Verbot, sondern die Erläuterung eines Status quo.
Drittens: Es gibt kein generelles Gender-Verbot. Wie wir gesehen haben, ist ohnehin nichts verboten, sondern erst einmal nur ungeklärt. Doch auch, wenn es eine Regel gäbe, gälte diese ausschließlich für Schule und öffentliche Verwaltung. Was alle anderen machen, steht ihnen frei.
Viertens: Der Rat hat sich also zum Gendern mit Sonderzeichen dahingehend geäußert, dass es keine Regel gibt. Allerdings ist der Rat für deutsche Rechtschreibung kein politisches Gremium. Wie sich die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren auf Prüfungsergebnisse auswirkt, liegt in der Zuständigkeit der Schulpolitik. Die Schulpolitik wiederum ist Ländersache. Hier kann es also Unterschiede von Land zu Land geben. In Bayern zum Beispiel darf an Schulen nicht gegendert werden, in den meisten anderen Bundesländern wiederum gibt es kein solches Verbot. Allerdings empfehlen alle Bundesländer die Orientierung am amtlichen Regelwerk zur Rechtschreibung und viele sind eher zurückhaltend, was das Gendern mit Sonderzeichen betrifft. Kurz: Es wird landesweit uneinheitlich gehandhabt.
Mehr Fakten, weniger Polemik
Mir ist es ausgesprochen wichtig, die Fakten so genau aufzudröseln. Immer wieder begegnet mir in puncto Gendern Unsachlichkeit und unangebrachte Meinungsmache. Und zwar ausdrückliche in jede Richtung! Ich finde es wichtig, eine gemeinsame Sprache zu haben. Wie sonst sollen wir in einer Gesellschaft miteinander sprechen? Deshalb sollten alle Seiten gehört werden. Und es sollten alle Fakten berücksichtigt werden. Nicht wer am lautesten schreit, hat recht, sondern die überzeugendsten Argumente verdienen am meisten Gewicht.
Was denken Sie: Sollte es eine klare Entscheidung über das Gendern mit Sonderzeichen geben? Verraten Sie es mir im Kommentar!
Übrigens: Wenn Sie mehr über Rechtschreibung oder insbesondere das Gendern wissen möchten, dann kommen Sie doch in einen meiner Workshops!
[1] https://www.rechtschreibrat.com/amtliche-deutsche-rechtschreibung-ueberarbeitetes-regelwerk-und-neufassung-woerterverzeichnis-fuer-schule-und-verwaltung-verbindlich/ [Stand: 29.01.2026]
[2] Ebd. [Stand: 29.01.2026]
[3] Ebd. [Stand: 29.01.2026]
[4] Ebd. [Stand: 29.01.2026]
